5. Juli 2026
Gemeinsame Verbändestellungnahme 28. Regime Kapitel X
Dringender Appell zur deutschen Verhandlungsposition im Rat der EU – Verordnungsvorschlag COM (2026) 321 final "EU Inc." (28. Regime)
Wir wenden uns als Fachverbände mit einem dringenden Appell an die Bundesregierung:
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 ihren Verordnungsvorschlag für einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen eines sog. 28. Regimes – "EU Inc." – vorgelegt (COM (2026) 321 final). Kapitel 10 dieses Entwurfs regelt insolvenzrechtlich Abwicklungsverfahren. Diese Regelungen sind in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht umsetzungsreif und drohen, das gesamte Projekt ernsthaft zu gefährden. Dies umso mehr, als dieser Regelungskomplex gerade erst mit nahezu gleichem Inhalt in der Harmonisierungsrichtlinie als Titel VI im Trilogverfahren aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ersatzlos gestrichen wurde.
Das Konzept des 28. Regimes ist grundsätzlich begrüßenswert und bietet Chancen der rechtlichen Harmonisierung. Wenn das Konzept aber erfolgreich sein und nicht der praktischen Irrelevanz oder einem umgehenden Reputationsverlust anheimfallen soll, ist es geboten, dass der europäische Gesetzgeber sich die Zeit nimmt, ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regime zu erarbeiten, wozu er selbst das Insolvenzrecht zählt. Praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen konterkarieren das Ziel, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Kapitel 10 des Verordnungsvorschlags entweder vollständig gestrichen oder grundlegend überarbeitet wird, bevor eine Einigung angestrebt wird.
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